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EU Batterie-Verordnung (EU) 2023/1542

Am 18. August 2023 ist die neue EU Batterie-Verordnung (EU) 2023/1542 in Kraft getreten.
Die vollständige Richtlinie finden Sie » hier.


Transportvorschriften für Lithiumbatterien

Änderungen IATA-Vorschriften für den Versand von Lithium-Ionen-Batterien

Seit dem 01.04.2016 dürfen keine Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Ionen-Einzelzellen mehr per Luftfracht versandt werden, die mehr als 30 Prozent Ladezustand haben. Detaillierte Auskünfte entnehmen Sie bitte der aktuellen » IATA-Mitteilung . Bitte berücksichtigen Sie diese Änderung.

Generelle Voraussetzung für die Zulassung von Lithium-Batterien / Lithium-Zellen zum Transport ist der Nachweis der erfolgreichen Prüfungen gem. UN-Manual „Test and Criteria“ Teil III, 38.3, unabhängig von der Frage, ob die Freistellungen in Anspruch genommen werden können oder die Batterien / Zellen als Klasse 9 Güter eingestuft sind und somit die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen in Gänze eingehalten werden müssen.

Detaillierte Auskünfte und aktuelle Änderungen sollten bei den jeweiligen Institutionen für die entsprechenden Verkehrsträger nachgelesen werden.


Batterie-Entsorgung

Batterien dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn gewährleistet ist, dass sie der Endverbraucher zurückgeben kann. Sie sind zur Entsorgung dem Vertreiber oder speziell eingerichteten Erfassungsstellen zurückzugeben. Es ist nicht gestattet, gebrauchte Batterien mit dem Hausmüll ('Graue Tonne') zu entsorgen.

Wir als Hersteller und Vertreiber von Batterien sowie Akkumulatoren sind zur Rücknahme dieser Produkte vom Endverbraucher bzw. Vertreiber verpflichtet. Die Firma Fey Elektronik GmbH hat sich der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (kurz GRS Batterien) angeschlossen. Im Unternehmen anfallende Batterien und Akkus werden durch GRS Batterien abgeholt und entsorgt.
Die Verwertungsquote für Industrie-Altbatterien entspricht gemäß § 15 (3) BattG 100%.

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